Gesetzliche Absicherung

Gesetzliche Absicherung bei unfallbedingter Invalidität
"Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann."
(Richard von Weizsäcker)

Kennen Sie die gesetzliche Versorgung Ihrer Kinder?

Gesetzlicher Unfallschutz
Kinder sind im Kindergarten, in der Schule und auf direkten Wegen hin und zurück gesetzlich unfallversichert.

ABER: In Kinderhorten, Krippen oder Krabbelgruppen nur dann, wenn die Einrichtung unter staatlicher Aufsicht steht!

Allerdings: Die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung leistet erst ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Außerdem: Die meisten Unfälle mit Kindern passieren zuhause. Über die Hälfte davon mit Kindern unter fünf Jahren. Zuhause besteht aber kein Unfall-Versicherungsschutz. Damit sind sie 86 Prozent ihrer Zeit ohne gesetzlichen Unfall-Versicherungsschutz.

Und wenn es doch mal Geld gibt?
Ein Beispiel: Ein fünfjähriges Kind wird durch einen Unfall im Kindergarten so schwer beeinträchtigt, daß es in seinem Leben nie ein eigenes Einkommen erwirtschaften kann. Ihm stehen aus der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung lediglich 178,95 EUR Monatsrente zu.

Quelle: Nürnberger Versicherungs AG